Wie in jedem anderen Land, so gelten auch für die Schweiz bestimmte Vorschriften für das Fahren von Booten und Schiffen.
Wer in der Schweiz ein Boot führt, muss sich an die vom Bundesamt für Verkehr herausgegebene Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern halten. Diese gilt für alle Wasserfahrzeuge auf den Binnengewässern.
Für die Schweizer Schifffahrt ist das Bundesamt für Verkehr BAV zuständig und erlässt die entsprechenden Vorschriften und Verordnungen.
Vorschriften Schifffahrt Schweiz
Darin enthalten sind folgende Themen: